Die Felsritzungen sind auf einer Strecke von 25 Kilometern entlang des Tals verteilt und liegen auf Höhen zwischen 20 und 1400 m über dem Meeresspiegel.
Für die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes gezahlt.