Die wirtschaftlichen Privilegien im Königreich und der Mangel an Alternativen liessen die Kantone jedoch regelmässig über die königlichen Eigenmächtigkeiten hinweg sehen.
Solche Ermächtigungen förderten eine enge und dauerhafte persönliche Bindung der Soldaten an die Feldherren und verschafften den Befehlshabern eine Machtfülle, die ihnen gefährliche Eigenmächtigkeiten ermöglichte.
Eine Eigenmächtigkeit durch den Bergsteiger, Schifahrer oder sonstigen Naturnutzer liegt dabei aber nicht vor, wenn er sich auf ein Recht dazu berufen kann.