Vorbestrafte Polizeibeamte oder solche, gegen die Ermittlungsverfahren laufen, werden nicht vom Dienst suspendiert, sondern sogar von politischen Behörden unterstützt.
Die zukünftigen Steuerhilfspersonen dürfen auf keinen Fall wegen Steuerdelikten, Eigentums- und/oder Vermögensdelikten, insbesondere Subventionsbetrug vorbestraft sein.