Katzen, bei denen eine progressive FeLV-Infektion mit persistierender Virämie diagnostiziert wurde, die aber keinerlei klinische Symptome zeigen, bedürfen keiner medikamentösen Behandlung.
Daher hatte sich eine allgemeine Gesetzlosigkeit verbreitet, da es in der Stadt keinerlei Polizeikräfte mehr gab und auch die örtlichen Regierungsbeamte zu Barkeepern wurden.
Eine archäologische Untersuchung fand 2001 jedoch auf dem Boden des ehemaligen Lagers keinerlei Artefakte aus der Zeit vor dem Bau des Bewässerungskanals.
Ein Straftatbestand, der keinerlei legitimem Schutzzweck folgt, wäre ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff und damit nach deutschem Recht verfassungswidrig und nichtig.