Kommt eine gütliche Einigung während der Güteverhandlung nicht zustande oder erscheint eine Partei nicht zum Termin, so schließt sich die weitere streitige Verhandlung an.
Diese Aussage wurde ihm als Schmähkritik gerichtlich unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt, nachdem er eine vom Gericht vorgeschlagene gütliche Einigung abgelehnt hatte.