Weiterhin wurde festgestellt, dass weder der Ausfall einer Maschine noch das Ermüden der Besatzung oder Drogen- oder Alkoholmissbrauch ein Unfallfaktor waren.
Dabei wurde festgestellt, dass das Hüftgelenk einerseits aufgrund eines angeborenen Hüftschadens und andererseits aufgrund der hohen Belastung ermüdet war.