Jede natürliche oder juristische Person, die ab 2005 mit den Emissionsberechtigungen handeln will, erhält hier ein elektronisches Konto zur Verbuchung der Transaktionen.
Durch die systematische und vollständige Verbuchung aller Rechnungen, Gutschriften, anderweitigen Forderungen (zum Beispiel aus Schadenersatz) und Zahlungen, finden alle laufenden Geschäftsvorfälle, welche die Debitoren betreffen, Berücksichtigung im Forderungsbestand des Unternehmens.
Auch bei Retouren wurden teilweise Mahngebühren erhoben, sofern die Bearbeitung bzw. die Verbuchung einer Rücksendung seitens der Händler etwas längere Zeit in Anspruch nahm.
Die nach der Verbuchung der Ein- und Ausfuhr entstehenden Asymmetrien und der Handelsbilanzsaldo sind somit nicht unbedingt auf den realen Warenverkehr zurückzuführen.