Das wirtschaftspolitische Ziel dieser Regelungen bestand darin, alle schwarzen Beschäftigten in die Rolle von Kontrakt-Wanderarbeitern zu bringen und deren Sesshaftigkeit am Arbeitsort zu verhindern.
Vom Wort Kontrakt ist der Kontrahent als Vertragspartner, die Kontrahierung als Vertragsabschluss und der Kontrahierungszwang als Abschlusszwang bei bestimmten Verträgen abgeleitet.