Bei einem Heiratsantrag gilt das Gewähren des Handkusses durch die zukünftige Braut als Annahme des Antrags, wobei der künftige Bräutigam die Hand der Dame kniend an seine Lippen führt.
Der Affe kratzt mitunter eine Dame beim Handkuss oder er kann sich während des Soupers nicht bezähmen und wirft dem Hausherrn einen Apfel in die Perücke.
Der Handkuss hat seinen Ursprung in dem Küssen des Siegelringes eines höhergestellten Adligen oder Geistlichen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.