Durch Verhandlungen wurde die Weiterbeschäftigung einiger Mitarbeiter der Abteilung in anderen Positionen erreicht, der größere Teil akzeptierte eine Abfindung, sodass Kündigungen vermieden wurden.
Weitere Regelungen gibt es für Altersentschädigung, Abfindung, Überbrückungsgeld, Gesundheitsschäden, Hinterbliebenen-Versorgung, Witwen und Waisengeld sowie für den Bezug von Entgelten und Versorgungs-Ansprüchen aus mehreren Amtsverhältnissen.